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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Dezember 2024

Gültig für alle ab dem 01.01.2025 geschlossenen Verträge

§1 Vertragspartner und Geltungsbereich

(1) Vertragspartner

Anbieter: Tennis-Software.de

Inhaber: Björn Wiescholek

Anschrift: Im Höllenstein 2, 69124 Heidelberg, Deutschland

E-Mail: info@tennis-software.de

Website: www.tennis-software.de

(2) Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B)
  • Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt
  • Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass gesondert auf sie hingewiesen werden muss

(3) Vertragsschluss

  • Angebote sind freibleibend und unverbindlich
  • Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar
  • Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder durch Leistungserbringung zustande
  • Die Annahme kann auch durch konkludentes Verhalten (Bereitstellung der Software) erfolgen

§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Hauptleistung

Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der webbasierten Software "Tennis-Software.de" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verwaltung von:

  • Tennisplatz-Buchungen und Reservierungen
  • Vereinsmitgliederverwaltung
  • Turnier- und Eventmanagement
  • Abrechnungs- und Zahlungsabwicklung
  • Statistiken und Reporting
  • Mobile App für iOS und Android

(2) Art der Leistungserbringung

  • Die Software wird als cloudbasierter Dienst über das Internet bereitgestellt
  • Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht
  • Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder der Software selbst besteht nicht
  • Die Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in Deutschland/EU

(3) Funktionsumfang

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Tarifstufe:

  • Basic: Grundfunktionen der Platzbuchung
  • Professional: Erweiterte Vereinsverwaltung und Reporting
  • Premium: Vollumfang inkl. Zahlungsabwicklung und API-Zugang

Details zu den Tarifen sind unter www.tennis-software.de/preise einsehbar.

(4) Weiterentwicklung

  • Der Anbieter behält sich vor, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln
  • Updates und Verbesserungen werden ohne gesonderte Vergütung bereitgestellt
  • Wesentliche Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt
  • Der Funktionsumfang wird nicht ohne sachlichen Grund reduziert

§3 Nutzung der Getränkeverkaufsfunktion

(1) Bereitstellung der Funktion

  • Die Software stellt dem Nutzer (z. B. Verein oder Club) eine Funktion zur Verwaltung und optionalen Abrechnung von Getränkebestellungen zur Verfügung
  • Diese Funktion dient ausschließlich der vereinsinternen Organisation und Verwaltung
  • Der Funktionsumfang kann je nach gewähltem Tarif variieren

(2) Haftungsausschluss

  • Der Anbieter haftet nicht für die rechtmäßige Nutzung dieser Funktion
  • Insbesondere keine Haftung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Lebensmittelrecht, Jugendschutz, Gewerbeordnung, Kassenführungspflichten)
  • Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Handhabung und Abrechnung liegt allein beim Nutzer der Software
  • Der Nutzer hat sich eigenverantwortlich über alle anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren

(3) Compliance-Pflichten des Nutzers

  • Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen
  • Beachtung des Jugendschutzes beim Ausschank alkoholischer Getränke
  • Erfüllung gewerberechtlicher Anforderungen und Genehmigungspflichten
  • Ordnungsgemäße Kassenführung nach steuerlichen Vorgaben

§4 SEPA-Lastschrift und Zahlungsabwicklung

(1) Technische Einbindung von Zahlungsdienstleistern

  • Die Software ermöglicht dem Nutzer die technische Einbindung eines Zahlungsdienstleisters (z. B. Stripe) zur Abwicklung von SEPA-Lastschriften
  • Der Anbieter stellt lediglich die technische Schnittstelle zur Verfügung
  • Die Konfiguration und Nutzung erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden

(2) Keine Zahlungsdienstleisterfunktion

  • Der Anbieter tritt nicht als Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) auf
  • Die Durchführung der Zahlung erfolgt ausschließlich über den vom Nutzer eingebundenen Zahlungsdienstleister
  • Der Anbieter ist nicht Vertragspartner für Zahlungstransaktionen
  • Alle Zahlungsströme laufen direkt zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister

(3) Haftungsausschluss für Lastschriftmandate

  • Der Anbieter ist nicht Vertrags- oder Zahlungspartner der Endkunden (z. B. Vereinsmitglieder, Gäste)
  • Keine Haftung für die rechtmäßige Erteilung, Verarbeitung oder Widerrufung von SEPA-Lastschriftmandaten
  • Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Mandatseinholung obliegt ausschließlich dem Nutzer
  • Keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Mandatsdaten

(4) Compliance-Verantwortung des Nutzers

  • Ordnungsgemäße Pre-Notification gemäß SEPA-Regelwerk
  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Lastschriftabwicklung
  • Sicherstellung der Berechtigung für Lastschrifteinzüge
  • Sachgemäße Behandlung von Widersprüchen und Rücklastschriften

§5 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit

  • Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten
  • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn
  • Bei unterjährigem Vertragsabschluss läuft der erste Vertragszeitraum bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres

(2) Automatische Verlängerung

  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate
  • Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich
  • Erfolgt keine Kündigung, gilt der Vertrag zu unveränderten Bedingungen als verlängert

(3) Ordentliche Kündigung

  • Die Kündigung muss in Textform (E-Mail genügt) erfolgen
  • Kündigungen sind zu richten an: info@tennis-software.de
  • Der Kunde erhält eine Kündigungsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen
  • Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Anbieter

(4) Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Seitens des Anbieters: Zahlungsverzug über 30 Tage, wiederholte Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen
  • Seitens des Kunden: Wesentliche Verschlechterung der Leistung, Insolvenz des Anbieters
  • Die außerordentliche Kündigung ist nur nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Nachfrist zulässig

(5) Folgen der Vertragsbeendigung

  • Bei Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht sofort
  • Der Kunde kann seine Daten bis zu 30 Tage nach Vertragsende exportieren
  • Gezahlte Gebühren werden nicht erstattet (außer bei Kündigung durch den Anbieter)
  • Die Löschung der Kundendaten erfolgt spätestens 90 Tage nach Vertragsende

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preise und Vergütung

  • Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise gemäß aktueller Preisliste
  • Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
  • Die Preisliste ist unter www.tennis-software.de/preise abrufbar und wird Bestandteil des Vertrags
  • Die Vergütung wird jährlich im Voraus für 12 Monate berechnet

(2) Fälligkeit und Zahlungsziel

  • Die erste Jahresgebühr ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig
  • Folgerechnungen werden 30 Tage vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit gestellt
  • Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum
  • Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter

(3) Zahlungsarten

  • Zahlung per SEPA-Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto
  • SEPA-Lastschriftverfahren nach vorheriger Erteilung eines Lastschriftmandats
  • Andere Zahlungsarten nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung
  • Barzahlungen werden nicht akzeptiert

(4) Zahlungsverzug und Folgen

  • Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen erfolgt eine schriftliche Mahnung
  • Bei Zahlungsverzug über 30 Tage kann der Zugang zur Software gesperrt werden
  • Die Sperrung entbindet nicht von der Zahlungspflicht
  • Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB p.a.
  • Mahnkosten: 1. Mahnung kostenfrei, 2. Mahnung € 5,00, 3. Mahnung € 10,00

(5) Preisanpassungen

  • Preiserhöhungen sind einmal jährlich um maximal 5% oder entsprechend der Inflationsrate zulässig
  • Ankündigung erfolgt mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten
  • Bei Preiserhöhungen über 5% steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu
  • Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung erfolgen

(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
  • Zurückbehaltungsrecht nur bei Mängeln der vertragsgegenständlichen Leistung
  • Abtretung von Forderungen gegen den Anbieter bedarf dessen schriftlicher Zustimmung

(7) Keine Rückerstattung

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt grundsätzlich keine anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr, außer:

  • Bei Kündigung durch den Anbieter ohne wichtigen Grund
  • Bei dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den Anbieter
  • Bei rechtlich unzulässigen Vertragsbedingungen

§7 Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

(1) Systemanforderungen des Kunden

Der Kunde stellt auf eigene Kosten die erforderliche technische Ausstattung bereit:

  • Internetfähige Endgeräte (PC, Tablet, Smartphone)
  • Aktuelle Version eines Standard-Webbrowsers (Chrome, Firefox, Safari, Edge)
  • Stabile Internetverbindung mit mindestens 2 Mbit/s
  • Bildschirmauflösung von mindestens 1280x720 Pixeln für optimale Darstellung
  • JavaScript und Cookies müssen aktiviert sein

(2) Mobile Nutzung

  • iOS ab Version 14.0 oder Android ab Version 8.0
  • Native Apps verfügbar im App Store und Google Play Store
  • Mobile Browser-Nutzung bei aktuellen Betriebssystemversionen
  • Datentarif mit ausreichendem Volumen erforderlich

(3) Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Regelmäßige Updates der Browser und Betriebssysteme
  • Verwendung aktueller Antivirensoftware
  • Sicherung der eigenen Daten vor Eingabe in die Software
  • Unverzügliche Meldung von Störungen oder Sicherheitsvorfällen
  • Mitwirkung bei der Fehleranalyse durch Bereitstellung von Informationen

(4) Haftungsausschluss bei unzureichender Technik

  • Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen aufgrund unzureichender Kundentechnik
  • Nicht unterstützte Browser oder veraltete Betriebssysteme können zu Einschränkungen führen
  • Bei unzureichender Internetverbindung kann die Leistung beeinträchtigt sein
  • Der Kunde trägt das Risiko für die Kompatibilität seiner Endgeräte

§8 Verfügbarkeit und Service Level Agreement

(1) Verfügbarkeitsgarantie

  • Die garantierte Verfügbarkeit beträgt 99,5% im Kalendermonat
  • Geplante Wartungsarbeiten werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet
  • Wartungsfenster: Sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr MEZ
  • Außerplanmäßige Wartungen nur in dringenden Fällen

(2) Support-Zeiten und Reaktionszeiten

Störungskategorie Beschreibung Reaktionszeit
Kritisch Totalausfall, Datenverlust 4 Stunden (Mo-Fr 9-17h)
Hoch Schwere Funktionseinschränkungen 1 Werktag
Normal Kleinere Bugs, Anfragen 3 Werktage
Niedrig Kosmetische Probleme 5 Werktage

Support-Zeiten: Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ (außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg)

(3) Datensicherung und Backup

  • Automatische tägliche Backups aller Kundendaten um 03:00 Uhr MEZ
  • Aufbewahrung der Backups für 30 Tage
  • Georedundante Speicherung in deutschen Rechenzentren
  • Disaster-Recovery-Plan mit RTO (Recovery Time Objective) von 24 Stunden
  • RPO (Recovery Point Objective) von maximal 24 Stunden

(4) Kompensation bei Verfügbarkeitsunterschreitung

  • Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit erhält der Kunde eine anteilige Gutschrift
  • Verfügbarkeit 99,0% - 99,4%: Gutschrift von 5% der Monatsgebühr
  • Verfügbarkeit 98,0% - 98,9%: Gutschrift von 10% der Monatsgebühr
  • Verfügbarkeit unter 98,0%: Gutschrift von 20% der Monatsgebühr
  • Geltendmachung binnen 30 Tagen nach Monatsende beim Support

§9 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

(1) Allgemeine Nutzungspflichten

  • Nutzung der Software ausschließlich für vereinsbedingte Zwecke
  • Beachtung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere Datenschutz- und Urheberrecht
  • Keine Nutzung für illegale, sittenwidrige oder rechtsverletzende Zwecke
  • Keine Beeinträchtigung der Rechte Dritter
  • Einhaltung der Kapazitätsgrenzen des gebuchten Tarifs

(2) Zugangsdaten und Sicherheit

  • Geheimhaltung und sichere Aufbewahrung aller Zugangsdaten
  • Verwendung sicherer Passwörter (mindestens 8 Zeichen, Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen)
  • Sofortige Mitteilung bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten
  • Keine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
  • Regelmäßiger Wechsel der Passwörter (empfohlen: alle 3 Monate)

(3) Datenverantwortung

  • Vollständige Verantwortung für alle eingegebenen Daten
  • Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Einholung erforderlicher Einwilligungen von Vereinsmitgliedern
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Daten
  • Keine Eingabe von Schadsoftware oder schädlichen Inhalten

(4) Meldepflichten

  • Unverzügliche Meldung von Störungen oder Sicherheitsvorfällen
  • Mitteilung bei Änderungen der Kontaktdaten oder Vereinsstruktur
  • Information über beabsichtigte Änderungen der Nutzungsintensität
  • Benachrichtigung bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen

(5) Haftung für Pflichtverletzungen

  • Der Kunde haftet für alle Schäden aus der Verletzung seiner Pflichten
  • Freistellung des Anbieters von Ansprüchen Dritter bei Pflichtverletzungen
  • Übernahme der Kosten für Rechtsverfolgung bei verschuldeten Rechtsverletzungen
  • Ersatz zusätzlicher Kosten bei übermäßiger Systembelastung

§10 Keine Kassensicherheitsfunktion / Steuerliche Pflichten

(1) Abgrenzung zu Kassensystemen

  • Die Software ist kein zertifiziertes Kassensystem im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und der GoBD
  • Die Software bietet keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Die Software ist nicht für steuerlich relevante Kassenvorgänge zertifiziert
  • Eine Verwendung als steuerliche Kasse ist nicht vorgesehen und nicht zulässig

(2) Steuerliche Verantwortung des Nutzers

  • Die Verantwortung für die ordnungsgemäße steuerliche Abwicklung liegt ausschließlich beim Nutzer
  • Der Nutzer muss eigenständig für konforme Kassensysteme sorgen, falls erforderlich
  • Alle steuerlichen Melde- und Aufbewahrungspflichten sind vom Nutzer zu erfüllen
  • Der Anbieter stellt keine steuerliche Beratung zur Verfügung

(3) Haftungsausschluss

  • Keine Haftung für steuerliche Verstöße oder Konsequenzen
  • Keine Haftung für Schäden durch fehlende TSE-Zertifizierung
  • Keine Gewährleistung für steuerliche Compliance
  • Der Nutzer trägt das Risiko für alle steuerlichen Aspekte

§11 Verantwortung für Zahlungs- und Verkaufsfunktionen

(1) Allgemeine Verantwortung

  • Der Nutzer ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Ausgestaltung und Nutzung sämtlicher Zahlungs-, Verkaufs- und Abrechnungsfunktionen der Software
  • Dies umfasst alle rechtlichen, steuerlichen und gewerblichen Aspekte
  • Der Anbieter stellt lediglich die technischen Funktionen zur Verfügung
  • Jegliche Nutzung erfolgt auf alleinige Verantwortung des Nutzers

(2) Spezifische Compliance-Bereiche

Der Nutzer ist insbesondere verantwortlich für:

  • Jugendschutz: Einhaltung von Jugendschutzvorgaben beim Verkauf alkoholischer Getränke
  • Steuerrecht: Korrekte Buchführung und Erfüllung aller steuerlichen Pflichten
  • Gewerberecht: Erfüllung gewerberechtlicher Anforderungen und Genehmigungspflichten
  • Verbraucherschutz: Einhaltung aller verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen

(3) Freistellungsklausel

  • Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften durch den Nutzer oder dessen Kunden
  • Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Software entstehen
  • Dies umfasst auch die Übernahme von Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten
  • Die Freistellung gilt auch für behördliche Verfahren und Sanktionen

(4) Beratungsausschluss

  • Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung
  • Alle bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr
  • Der Nutzer sollte bei Rechtsfragen qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen
  • Keine Haftung für die Richtigkeit allgemeiner Hinweise oder Beispiele

§12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Eingeräumte Nutzungsrechte

  • Nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit
  • Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software
  • Zugang für die vereinbarte Anzahl von Benutzern
  • Nutzung im Rahmen des gebuchten Funktionsumfangs
  • Erlaubnis zur Dateneingabe und -verarbeitung für Vereinszwecke

(2) Beschränkungen der Nutzung

  • Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Software
  • Kein Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung
  • Keine Erstellung abgeleiteter Werke oder Modifikationen
  • Keine Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder Kopierschutz
  • Keine kommerzielle Weiterverwendung außerhalb des Vereinsbetriebs

(3) Rechte des Anbieters

  • Vollständige Urheber-, Marken- und Patentrechte verbleiben beim Anbieter
  • Alle Weiterentwicklungen und Verbesserungen werden Eigentum des Anbieters
  • Recht zur Überwachung der vertragsgemäßen Nutzung
  • Berechtigung zur Sperrung bei Rechtsverletzungen

(4) Rechte an Kundendaten

  • Der Kunde behält alle Rechte an seinen eingegebenen Daten
  • Der Anbieter erhält lediglich das Recht zur technischen Verarbeitung
  • Keine Nutzung der Kundendaten für eigene Zwecke ohne Einwilligung
  • Herausgabe der Daten bei Vertragsende in einem gängigen Format

§13 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Unbeschränkte Haftung

Der Anbieter haftet uneingeschränkt für:

  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Schäden aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
  • Schäden aus der Verletzung von Garantien
  • Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz

(2) Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur:

  • Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
  • Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
  • Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
  • Haftungshöchstsumme: Jahresentgelt des betroffenen Vertrags

(3) Ausgeschlossene Schäden

Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:

  • Mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn
  • Schäden durch Datenverlust, soweit sie auf unterlassene Datensicherung zurückzuführen sind
  • Schäden durch höhere Gewalt, Streiks oder behördliche Maßnahmen
  • Schäden durch unzureichende technische Ausstattung des Kunden
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Pflichtverletzungen des Kunden

(4) Mitverschulden und Schadensminderungspflicht

  • Bei Mitverschulden des Kunden erfolgt Haftungsreduzierung nach § 254 BGB
  • Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensabwendung zu treffen
  • Regelmäßige Datensicherung durch den Kunden wird vorausgesetzt
  • Unverzügliche Meldung von Schäden zur Schadensbegrenzung

(5) Haftung für Dritte

  • Für Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter wie für eigenes Verschulden
  • Für Subunternehmer und Dienstleister haftet der Anbieter nur bei der Auswahl
  • Bei der Nutzung von Drittanbietern (z.B. Payment-Provider) gelten deren AGB zusätzlich
  • Der Anbieter haftet nicht für die Verfügbarkeit von Internetverbindungen

(6) Verjährung

  • Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis
  • Ausgenommen: Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Ausgenommen: Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
  • Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres der Schadensentstehung

§14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG
  • Der Anbieter fungiert als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO
  • Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Detaillierte Datenschutzbestimmungen sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt

(2) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

  • Ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags
  • Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Kunden
  • Verarbeitung nur in Deutschland/EU durch sorgfältig ausgewählte Unterauftragsverarbeiter
  • Unterstützung bei der Erfüllung der Betroffenenrechte und Meldepflichten

(3) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

  • Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
  • Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS 1.3) und Datenspeicherung (AES-256)
  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests
  • Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO

(4) Datenschutzvorfälle

  • Unverzügliche Meldung von Datenschutzvorfällen an den Kunden (binnen 24h)
  • Unterstützung bei der Meldung an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen
  • Dokumentation aller Sicherheitsvorfälle für Compliance-Zwecke
  • Implementierung von Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Vorfälle

§15 Vertragsende und Datenportabilität

(1) Datenexport bei Vertragsende

  • Der Kunde erhält seine Daten in einem strukturierten, gängigen Format (CSV, JSON)
  • Export-Möglichkeit bis 30 Tage nach Vertragsende
  • Kostenlose Bereitstellung der Export-Funktionalität
  • Auf Wunsch zusätzliche Unterstützung bei der Datenübernahme (kostenpflichtig)

(2) Datenlöschung

  • Vollständige Löschung aller Kundendaten spätestens 90 Tage nach Vertragsende
  • Sichere Löschung inklusive aller Backup-Kopien
  • Löschungsbestätigung wird auf Anfrage ausgestellt
  • Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt

(3) Übergangsregelungen

  • Lesender Zugriff auf die Daten für 14 Tage nach Vertragsende
  • Keine Änderungen oder Neueingaben während der Übergangszeit
  • Automatische Sperrung des Accounts nach 30 Tagen
  • Endgültige Löschung erfolgt nach 90 Tagen

(4) Unterstützung bei Datenmigration

  • Kostenlose Dokumentation der Datenstruktur und Export-Formate
  • Kostenpflichtige individuelle Unterstützung bei komplexen Migrationen
  • Empfehlung kompatibler Dritt-Software nach Möglichkeit
  • Keine Garantie für Kompatibilität mit anderen Systemen

§16 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

(1) Definition höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen:

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme)
  • Kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Sabotage
  • Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe
  • Pandemien und Epidemien
  • Behördliche Anordnungen, Embargo, Sanktionen
  • Schwerwiegende Cyberangriffe von außen
  • Infrastrukturausfälle (Internet, Strom, Telekommunikation)

(2) Rechtsfolgen

  • Suspendierung der Leistungspflichten für die Dauer der höheren Gewalt
  • Keine Schadensersatzpflicht für verzögerte oder unmögliche Leistungen
  • Automatische Verlängerung von Fristen um die Dauer der Behinderung
  • Fortbestehen der Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen

(3) Mitteilungspflichten

  • Unverzügliche schriftliche Mitteilung bei Eintritt höherer Gewalt
  • Nachweis der Umstände und deren Auswirkungen auf die Leistungserbringung
  • Regelmäßige Updates über die Entwicklung der Situation
  • Sofortige Mitteilung bei Wegfall der höheren Gewalt

(4) Kündigungsrecht bei länger andauernder höherer Gewalt

  • Außerordentliche Kündigung nach 3 Monaten durchgehender Behinderung
  • Anteilige Rückerstattung für nicht erbrachte Leistungen
  • Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen
  • Wiederaufnahme der Leistung bei Wegfall der Behinderung

§17 Änderungen der AGB

(1) Berechtigung zur Änderung

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn:

  • Sich die Rechtslage ändert und eine Anpassung erforderlich wird
  • Neue Funktionen oder Services eingeführt werden
  • Behördliche Auflagen oder Gerichtsentscheidungen dies erfordern
  • Die Änderungen dem Kunden zumutbar sind und seine Rechte nicht wesentlich beschneiden

(2) Mitteilung und Frist

  • Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt
  • Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die hinterlegte Adresse
  • Zusätzliche Ankündigung im Kundenkonto und auf der Website
  • Hervorhebung der wesentlichen Änderungen in der Mitteilung

(3) Widerspruchsrecht

  • Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 4 Wochen widersprechen
  • Der Widerspruch muss in Textform (E-Mail genügt) erfolgen
  • Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als genehmigt
  • Ausdrücklicher Hinweis auf diese Folge in der Änderungsmitteilung

(4) Folgen des Widerspruchs

  • Bei Widerspruch kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen
  • Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende
  • Anteilige Rückerstattung bei unterjähriger Zahlung
  • Der Vertrag läuft bis zur Kündigung zu den bisherigen Bedingungen weiter

§18 Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(1) Außergerichtliche Streitbeilegung

  • Bei Meinungsverschiedenheiten wird zunächst eine einvernehmliche Lösung angestrebt
  • Direkte Kontaktaufnahme über info@tennis-software.de
  • Eskalation an die Geschäftsführung bei ungelösten Konflikten
  • Dokumentation aller Kommunikation zur Nachvollziehbarkeit

(2) Verbraucherschlichtung

  • Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren grundsätzlich nicht verpflichtet
  • Bereitschaft zur Teilnahme bei geeigneten Fällen
  • Zuständige Schlichtungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
  • Online-Streitbeilegungsplattform der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(3) Gewährleistung und Beschwerdemanagement

  • Systematische Erfassung und Bearbeitung von Kundenbeschwerden
  • Antwort auf Beschwerden innerhalb von 5 Werktagen
  • Eskalationsverfahren bei komplexeren Sachverhalten
  • Kontinuierliche Verbesserung basierend auf Kundenfeedback

§19 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht
  • UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen
  • Bei Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen des Wohnsitzstaates unberührt
  • Maßgeblich ist die deutsche Fassung bei mehrsprachigen Versionen

(2) Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten: Heidelberg, Deutschland
  • Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände
  • Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Wohnsitz verklagen
  • Ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte

(3) Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen
  • Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtswirksame Regelungen ersetzt
  • Die Ersatzregelung soll dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen
  • Lücken im Vertrag werden durch gesetzliche Bestimmungen geschlossen

(4) Vollständigkeit und Änderungen

  • Diese AGB stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar
  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
  • Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform
  • Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses

(5) Vertragssprache und Kommunikation

  • Vertragssprache ist Deutsch
  • Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache
  • Support ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar
  • Rechtliche Dokumente werden ausschließlich in deutscher Sprache erstellt

(6) Rechtliche Hinweise

  • Stand der AGB: Dezember 2024
  • Gültig ab: 01.01.2025 für alle Neuverträge
  • Bestandsverträge: Änderungen nach Ankündigung gemäß §13
  • Verfügbarkeit: Diese AGB sind jederzeit unter www.tennis-software.de/agb abrufbar
  • Archivierung: Frühere Versionen auf Anfrage verfügbar

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