Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Dezember 2024
Gültig für alle ab dem 01.01.2025 geschlossenen Verträge
§1 Vertragspartner und Geltungsbereich
(1) Vertragspartner
Anbieter: Tennis-Software.de
Inhaber: Björn Wiescholek
Anschrift: Im Höllenstein 2, 69124 Heidelberg, Deutschland
E-Mail: info@tennis-software.de
Website: www.tennis-software.de
(2) Geltungsbereich
- Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B)
- Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass gesondert auf sie hingewiesen werden muss
(3) Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich
- Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar
- Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) oder durch Leistungserbringung zustande
- Die Annahme kann auch durch konkludentes Verhalten (Bereitstellung der Software) erfolgen
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Hauptleistung
Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der webbasierten Software "Tennis-Software.de" als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verwaltung von:
- Tennisplatz-Buchungen und Reservierungen
- Vereinsmitgliederverwaltung
- Turnier- und Eventmanagement
- Abrechnungs- und Zahlungsabwicklung
- Statistiken und Reporting
- Mobile App für iOS und Android
(2) Art der Leistungserbringung
- Die Software wird als cloudbasierter Dienst über das Internet bereitgestellt
- Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht
- Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder der Software selbst besteht nicht
- Die Datenverarbeitung erfolgt auf Servern in Deutschland/EU
(3) Funktionsumfang
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils gewählten Tarifstufe:
- Basic: Grundfunktionen der Platzbuchung
- Professional: Erweiterte Vereinsverwaltung und Reporting
- Premium: Vollumfang inkl. Zahlungsabwicklung und API-Zugang
Details zu den Tarifen sind unter www.tennis-software.de/preise einsehbar.
(4) Weiterentwicklung
- Der Anbieter behält sich vor, die Software kontinuierlich weiterzuentwickeln
- Updates und Verbesserungen werden ohne gesonderte Vergütung bereitgestellt
- Wesentliche Änderungen werden mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt
- Der Funktionsumfang wird nicht ohne sachlichen Grund reduziert
§3 Nutzung der Getränkeverkaufsfunktion
(1) Bereitstellung der Funktion
- Die Software stellt dem Nutzer (z. B. Verein oder Club) eine Funktion zur Verwaltung und optionalen Abrechnung von Getränkebestellungen zur Verfügung
- Diese Funktion dient ausschließlich der vereinsinternen Organisation und Verwaltung
- Der Funktionsumfang kann je nach gewähltem Tarif variieren
(2) Haftungsausschluss
- Der Anbieter haftet nicht für die rechtmäßige Nutzung dieser Funktion
- Insbesondere keine Haftung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Lebensmittelrecht, Jugendschutz, Gewerbeordnung, Kassenführungspflichten)
- Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Handhabung und Abrechnung liegt allein beim Nutzer der Software
- Der Nutzer hat sich eigenverantwortlich über alle anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren
(3) Compliance-Pflichten des Nutzers
- Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen
- Beachtung des Jugendschutzes beim Ausschank alkoholischer Getränke
- Erfüllung gewerberechtlicher Anforderungen und Genehmigungspflichten
- Ordnungsgemäße Kassenführung nach steuerlichen Vorgaben
§4 SEPA-Lastschrift und Zahlungsabwicklung
(1) Technische Einbindung von Zahlungsdienstleistern
- Die Software ermöglicht dem Nutzer die technische Einbindung eines Zahlungsdienstleisters (z. B. Stripe) zur Abwicklung von SEPA-Lastschriften
- Der Anbieter stellt lediglich die technische Schnittstelle zur Verfügung
- Die Konfiguration und Nutzung erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden
(2) Keine Zahlungsdienstleisterfunktion
- Der Anbieter tritt nicht als Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) auf
- Die Durchführung der Zahlung erfolgt ausschließlich über den vom Nutzer eingebundenen Zahlungsdienstleister
- Der Anbieter ist nicht Vertragspartner für Zahlungstransaktionen
- Alle Zahlungsströme laufen direkt zwischen Kunde und Zahlungsdienstleister
(3) Haftungsausschluss für Lastschriftmandate
- Der Anbieter ist nicht Vertrags- oder Zahlungspartner der Endkunden (z. B. Vereinsmitglieder, Gäste)
- Keine Haftung für die rechtmäßige Erteilung, Verarbeitung oder Widerrufung von SEPA-Lastschriftmandaten
- Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Mandatseinholung obliegt ausschließlich dem Nutzer
- Keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Mandatsdaten
(4) Compliance-Verantwortung des Nutzers
- Ordnungsgemäße Pre-Notification gemäß SEPA-Regelwerk
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zur Lastschriftabwicklung
- Sicherstellung der Berechtigung für Lastschrifteinzüge
- Sachgemäße Behandlung von Widersprüchen und Rücklastschriften
§5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit
- Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn
- Bei unterjährigem Vertragsabschluss läuft der erste Vertragszeitraum bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres
(2) Automatische Verlängerung
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate
- Eine Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich
- Erfolgt keine Kündigung, gilt der Vertrag zu unveränderten Bedingungen als verlängert
(3) Ordentliche Kündigung
- Die Kündigung muss in Textform (E-Mail genügt) erfolgen
- Kündigungen sind zu richten an: info@tennis-software.de
- Der Kunde erhält eine Kündigungsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen
- Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Anbieter
(4) Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Seitens des Anbieters: Zahlungsverzug über 30 Tage, wiederholte Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen
- Seitens des Kunden: Wesentliche Verschlechterung der Leistung, Insolvenz des Anbieters
- Die außerordentliche Kündigung ist nur nach erfolgloser Abmahnung mit angemessener Nachfrist zulässig
(5) Folgen der Vertragsbeendigung
- Bei Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht sofort
- Der Kunde kann seine Daten bis zu 30 Tage nach Vertragsende exportieren
- Gezahlte Gebühren werden nicht erstattet (außer bei Kündigung durch den Anbieter)
- Die Löschung der Kundendaten erfolgt spätestens 90 Tage nach Vertragsende
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise und Vergütung
- Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise gemäß aktueller Preisliste
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Die Preisliste ist unter www.tennis-software.de/preise abrufbar und wird Bestandteil des Vertrags
- Die Vergütung wird jährlich im Voraus für 12 Monate berechnet
(2) Fälligkeit und Zahlungsziel
- Die erste Jahresgebühr ist bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig
- Folgerechnungen werden 30 Tage vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit gestellt
- Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum
- Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter
(3) Zahlungsarten
- Zahlung per SEPA-Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto
- SEPA-Lastschriftverfahren nach vorheriger Erteilung eines Lastschriftmandats
- Andere Zahlungsarten nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung
- Barzahlungen werden nicht akzeptiert
(4) Zahlungsverzug und Folgen
- Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen erfolgt eine schriftliche Mahnung
- Bei Zahlungsverzug über 30 Tage kann der Zugang zur Software gesperrt werden
- Die Sperrung entbindet nicht von der Zahlungspflicht
- Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB p.a.
- Mahnkosten: 1. Mahnung kostenfrei, 2. Mahnung € 5,00, 3. Mahnung € 10,00
(5) Preisanpassungen
- Preiserhöhungen sind einmal jährlich um maximal 5% oder entsprechend der Inflationsrate zulässig
- Ankündigung erfolgt mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten
- Bei Preiserhöhungen über 5% steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu
- Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung erfolgen
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
- Zurückbehaltungsrecht nur bei Mängeln der vertragsgegenständlichen Leistung
- Abtretung von Forderungen gegen den Anbieter bedarf dessen schriftlicher Zustimmung
(7) Keine Rückerstattung
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt grundsätzlich keine anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr, außer:
- Bei Kündigung durch den Anbieter ohne wichtigen Grund
- Bei dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den Anbieter
- Bei rechtlich unzulässigen Vertragsbedingungen
§7 Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(1) Systemanforderungen des Kunden
Der Kunde stellt auf eigene Kosten die erforderliche technische Ausstattung bereit:
- Internetfähige Endgeräte (PC, Tablet, Smartphone)
- Aktuelle Version eines Standard-Webbrowsers (Chrome, Firefox, Safari, Edge)
- Stabile Internetverbindung mit mindestens 2 Mbit/s
- Bildschirmauflösung von mindestens 1280x720 Pixeln für optimale Darstellung
- JavaScript und Cookies müssen aktiviert sein
(2) Mobile Nutzung
- iOS ab Version 14.0 oder Android ab Version 8.0
- Native Apps verfügbar im App Store und Google Play Store
- Mobile Browser-Nutzung bei aktuellen Betriebssystemversionen
- Datentarif mit ausreichendem Volumen erforderlich
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden
- Regelmäßige Updates der Browser und Betriebssysteme
- Verwendung aktueller Antivirensoftware
- Sicherung der eigenen Daten vor Eingabe in die Software
- Unverzügliche Meldung von Störungen oder Sicherheitsvorfällen
- Mitwirkung bei der Fehleranalyse durch Bereitstellung von Informationen
(4) Haftungsausschluss bei unzureichender Technik
- Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen aufgrund unzureichender Kundentechnik
- Nicht unterstützte Browser oder veraltete Betriebssysteme können zu Einschränkungen führen
- Bei unzureichender Internetverbindung kann die Leistung beeinträchtigt sein
- Der Kunde trägt das Risiko für die Kompatibilität seiner Endgeräte
§8 Verfügbarkeit und Service Level Agreement
(1) Verfügbarkeitsgarantie
- Die garantierte Verfügbarkeit beträgt 99,5% im Kalendermonat
- Geplante Wartungsarbeiten werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet
- Wartungsfenster: Sonntags zwischen 02:00 und 06:00 Uhr MEZ
- Außerplanmäßige Wartungen nur in dringenden Fällen
(2) Support-Zeiten und Reaktionszeiten
Störungskategorie | Beschreibung | Reaktionszeit |
---|---|---|
Kritisch | Totalausfall, Datenverlust | 4 Stunden (Mo-Fr 9-17h) |
Hoch | Schwere Funktionseinschränkungen | 1 Werktag |
Normal | Kleinere Bugs, Anfragen | 3 Werktage |
Niedrig | Kosmetische Probleme | 5 Werktage |
Support-Zeiten: Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr MEZ (außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg)
(3) Datensicherung und Backup
- Automatische tägliche Backups aller Kundendaten um 03:00 Uhr MEZ
- Aufbewahrung der Backups für 30 Tage
- Georedundante Speicherung in deutschen Rechenzentren
- Disaster-Recovery-Plan mit RTO (Recovery Time Objective) von 24 Stunden
- RPO (Recovery Point Objective) von maximal 24 Stunden
(4) Kompensation bei Verfügbarkeitsunterschreitung
- Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit erhält der Kunde eine anteilige Gutschrift
- Verfügbarkeit 99,0% - 99,4%: Gutschrift von 5% der Monatsgebühr
- Verfügbarkeit 98,0% - 98,9%: Gutschrift von 10% der Monatsgebühr
- Verfügbarkeit unter 98,0%: Gutschrift von 20% der Monatsgebühr
- Geltendmachung binnen 30 Tagen nach Monatsende beim Support
§9 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
(1) Allgemeine Nutzungspflichten
- Nutzung der Software ausschließlich für vereinsbedingte Zwecke
- Beachtung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere Datenschutz- und Urheberrecht
- Keine Nutzung für illegale, sittenwidrige oder rechtsverletzende Zwecke
- Keine Beeinträchtigung der Rechte Dritter
- Einhaltung der Kapazitätsgrenzen des gebuchten Tarifs
(2) Zugangsdaten und Sicherheit
- Geheimhaltung und sichere Aufbewahrung aller Zugangsdaten
- Verwendung sicherer Passwörter (mindestens 8 Zeichen, Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen)
- Sofortige Mitteilung bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten
- Keine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
- Regelmäßiger Wechsel der Passwörter (empfohlen: alle 3 Monate)
(3) Datenverantwortung
- Vollständige Verantwortung für alle eingegebenen Daten
- Sicherstellung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Einholung erforderlicher Einwilligungen von Vereinsmitgliedern
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Daten
- Keine Eingabe von Schadsoftware oder schädlichen Inhalten
(4) Meldepflichten
- Unverzügliche Meldung von Störungen oder Sicherheitsvorfällen
- Mitteilung bei Änderungen der Kontaktdaten oder Vereinsstruktur
- Information über beabsichtigte Änderungen der Nutzungsintensität
- Benachrichtigung bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen
(5) Haftung für Pflichtverletzungen
- Der Kunde haftet für alle Schäden aus der Verletzung seiner Pflichten
- Freistellung des Anbieters von Ansprüchen Dritter bei Pflichtverletzungen
- Übernahme der Kosten für Rechtsverfolgung bei verschuldeten Rechtsverletzungen
- Ersatz zusätzlicher Kosten bei übermäßiger Systembelastung
§10 Keine Kassensicherheitsfunktion / Steuerliche Pflichten
(1) Abgrenzung zu Kassensystemen
- Die Software ist kein zertifiziertes Kassensystem im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und der GoBD
- Die Software bietet keine technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Die Software ist nicht für steuerlich relevante Kassenvorgänge zertifiziert
- Eine Verwendung als steuerliche Kasse ist nicht vorgesehen und nicht zulässig
(2) Steuerliche Verantwortung des Nutzers
- Die Verantwortung für die ordnungsgemäße steuerliche Abwicklung liegt ausschließlich beim Nutzer
- Der Nutzer muss eigenständig für konforme Kassensysteme sorgen, falls erforderlich
- Alle steuerlichen Melde- und Aufbewahrungspflichten sind vom Nutzer zu erfüllen
- Der Anbieter stellt keine steuerliche Beratung zur Verfügung
(3) Haftungsausschluss
- Keine Haftung für steuerliche Verstöße oder Konsequenzen
- Keine Haftung für Schäden durch fehlende TSE-Zertifizierung
- Keine Gewährleistung für steuerliche Compliance
- Der Nutzer trägt das Risiko für alle steuerlichen Aspekte
§11 Verantwortung für Zahlungs- und Verkaufsfunktionen
(1) Allgemeine Verantwortung
- Der Nutzer ist allein verantwortlich für die rechtmäßige Ausgestaltung und Nutzung sämtlicher Zahlungs-, Verkaufs- und Abrechnungsfunktionen der Software
- Dies umfasst alle rechtlichen, steuerlichen und gewerblichen Aspekte
- Der Anbieter stellt lediglich die technischen Funktionen zur Verfügung
- Jegliche Nutzung erfolgt auf alleinige Verantwortung des Nutzers
(2) Spezifische Compliance-Bereiche
Der Nutzer ist insbesondere verantwortlich für:
- Jugendschutz: Einhaltung von Jugendschutzvorgaben beim Verkauf alkoholischer Getränke
- Steuerrecht: Korrekte Buchführung und Erfüllung aller steuerlichen Pflichten
- Gewerberecht: Erfüllung gewerberechtlicher Anforderungen und Genehmigungspflichten
- Verbraucherschutz: Einhaltung aller verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen
(3) Freistellungsklausel
- Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften durch den Nutzer oder dessen Kunden
- Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung der Software entstehen
- Dies umfasst auch die Übernahme von Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten
- Die Freistellung gilt auch für behördliche Verfahren und Sanktionen
(4) Beratungsausschluss
- Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung
- Alle bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und ohne Gewähr
- Der Nutzer sollte bei Rechtsfragen qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen
- Keine Haftung für die Richtigkeit allgemeiner Hinweise oder Beispiele
§12 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Eingeräumte Nutzungsrechte
- Nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit
- Berechtigung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software
- Zugang für die vereinbarte Anzahl von Benutzern
- Nutzung im Rahmen des gebuchten Funktionsumfangs
- Erlaubnis zur Dateneingabe und -verarbeitung für Vereinszwecke
(2) Beschränkungen der Nutzung
- Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Software
- Kein Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung
- Keine Erstellung abgeleiteter Werke oder Modifikationen
- Keine Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder Kopierschutz
- Keine kommerzielle Weiterverwendung außerhalb des Vereinsbetriebs
(3) Rechte des Anbieters
- Vollständige Urheber-, Marken- und Patentrechte verbleiben beim Anbieter
- Alle Weiterentwicklungen und Verbesserungen werden Eigentum des Anbieters
- Recht zur Überwachung der vertragsgemäßen Nutzung
- Berechtigung zur Sperrung bei Rechtsverletzungen
(4) Rechte an Kundendaten
- Der Kunde behält alle Rechte an seinen eingegebenen Daten
- Der Anbieter erhält lediglich das Recht zur technischen Verarbeitung
- Keine Nutzung der Kundendaten für eigene Zwecke ohne Einwilligung
- Herausgabe der Daten bei Vertragsende in einem gängigen Format
§13 Haftung und Haftungsbeschränkungen
(1) Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für:
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Schäden aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
- Schäden aus der Verletzung von Garantien
- Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz
(2) Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur:
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
- Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
- Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
- Haftungshöchstsumme: Jahresentgelt des betroffenen Vertrags
(3) Ausgeschlossene Schäden
Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
- Mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn
- Schäden durch Datenverlust, soweit sie auf unterlassene Datensicherung zurückzuführen sind
- Schäden durch höhere Gewalt, Streiks oder behördliche Maßnahmen
- Schäden durch unzureichende technische Ausstattung des Kunden
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Pflichtverletzungen des Kunden
(4) Mitverschulden und Schadensminderungspflicht
- Bei Mitverschulden des Kunden erfolgt Haftungsreduzierung nach § 254 BGB
- Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Schadensabwendung zu treffen
- Regelmäßige Datensicherung durch den Kunden wird vorausgesetzt
- Unverzügliche Meldung von Schäden zur Schadensbegrenzung
(5) Haftung für Dritte
- Für Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter wie für eigenes Verschulden
- Für Subunternehmer und Dienstleister haftet der Anbieter nur bei der Auswahl
- Bei der Nutzung von Drittanbietern (z.B. Payment-Provider) gelten deren AGB zusätzlich
- Der Anbieter haftet nicht für die Verfügbarkeit von Internetverbindungen
(6) Verjährung
- Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis
- Ausgenommen: Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Ausgenommen: Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
- Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres der Schadensentstehung
§14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG
- Der Anbieter fungiert als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO
- Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- Detaillierte Datenschutzbestimmungen sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt
(2) Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags
- Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich nach dokumentierten Weisungen des Kunden
- Verarbeitung nur in Deutschland/EU durch sorgfältig ausgewählte Unterauftragsverarbeiter
- Unterstützung bei der Erfüllung der Betroffenenrechte und Meldepflichten
(3) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen
- Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS 1.3) und Datenspeicherung (AES-256)
- Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests
- Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
(4) Datenschutzvorfälle
- Unverzügliche Meldung von Datenschutzvorfällen an den Kunden (binnen 24h)
- Unterstützung bei der Meldung an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen
- Dokumentation aller Sicherheitsvorfälle für Compliance-Zwecke
- Implementierung von Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Vorfälle
§15 Vertragsende und Datenportabilität
(1) Datenexport bei Vertragsende
- Der Kunde erhält seine Daten in einem strukturierten, gängigen Format (CSV, JSON)
- Export-Möglichkeit bis 30 Tage nach Vertragsende
- Kostenlose Bereitstellung der Export-Funktionalität
- Auf Wunsch zusätzliche Unterstützung bei der Datenübernahme (kostenpflichtig)
(2) Datenlöschung
- Vollständige Löschung aller Kundendaten spätestens 90 Tage nach Vertragsende
- Sichere Löschung inklusive aller Backup-Kopien
- Löschungsbestätigung wird auf Anfrage ausgestellt
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt
(3) Übergangsregelungen
- Lesender Zugriff auf die Daten für 14 Tage nach Vertragsende
- Keine Änderungen oder Neueingaben während der Übergangszeit
- Automatische Sperrung des Accounts nach 30 Tagen
- Endgültige Löschung erfolgt nach 90 Tagen
(4) Unterstützung bei Datenmigration
- Kostenlose Dokumentation der Datenstruktur und Export-Formate
- Kostenpflichtige individuelle Unterstützung bei komplexen Migrationen
- Empfehlung kompatibler Dritt-Software nach Möglichkeit
- Keine Garantie für Kompatibilität mit anderen Systemen
§16 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
(1) Definition höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen:
- Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme)
- Kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Sabotage
- Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe
- Pandemien und Epidemien
- Behördliche Anordnungen, Embargo, Sanktionen
- Schwerwiegende Cyberangriffe von außen
- Infrastrukturausfälle (Internet, Strom, Telekommunikation)
(2) Rechtsfolgen
- Suspendierung der Leistungspflichten für die Dauer der höheren Gewalt
- Keine Schadensersatzpflicht für verzögerte oder unmögliche Leistungen
- Automatische Verlängerung von Fristen um die Dauer der Behinderung
- Fortbestehen der Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen
(3) Mitteilungspflichten
- Unverzügliche schriftliche Mitteilung bei Eintritt höherer Gewalt
- Nachweis der Umstände und deren Auswirkungen auf die Leistungserbringung
- Regelmäßige Updates über die Entwicklung der Situation
- Sofortige Mitteilung bei Wegfall der höheren Gewalt
(4) Kündigungsrecht bei länger andauernder höherer Gewalt
- Außerordentliche Kündigung nach 3 Monaten durchgehender Behinderung
- Anteilige Rückerstattung für nicht erbrachte Leistungen
- Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen
- Wiederaufnahme der Leistung bei Wegfall der Behinderung
§17 Änderungen der AGB
(1) Berechtigung zur Änderung
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn:
- Sich die Rechtslage ändert und eine Anpassung erforderlich wird
- Neue Funktionen oder Services eingeführt werden
- Behördliche Auflagen oder Gerichtsentscheidungen dies erfordern
- Die Änderungen dem Kunden zumutbar sind und seine Rechte nicht wesentlich beschneiden
(2) Mitteilung und Frist
- Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt
- Die Mitteilung erfolgt per E-Mail an die hinterlegte Adresse
- Zusätzliche Ankündigung im Kundenkonto und auf der Website
- Hervorhebung der wesentlichen Änderungen in der Mitteilung
(3) Widerspruchsrecht
- Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von 4 Wochen widersprechen
- Der Widerspruch muss in Textform (E-Mail genügt) erfolgen
- Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als genehmigt
- Ausdrücklicher Hinweis auf diese Folge in der Änderungsmitteilung
(4) Folgen des Widerspruchs
- Bei Widerspruch kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen
- Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende
- Anteilige Rückerstattung bei unterjähriger Zahlung
- Der Vertrag läuft bis zur Kündigung zu den bisherigen Bedingungen weiter
§18 Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
(1) Außergerichtliche Streitbeilegung
- Bei Meinungsverschiedenheiten wird zunächst eine einvernehmliche Lösung angestrebt
- Direkte Kontaktaufnahme über info@tennis-software.de
- Eskalation an die Geschäftsführung bei ungelösten Konflikten
- Dokumentation aller Kommunikation zur Nachvollziehbarkeit
(2) Verbraucherschlichtung
- Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren grundsätzlich nicht verpflichtet
- Bereitschaft zur Teilnahme bei geeigneten Fällen
- Zuständige Schlichtungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
- Online-Streitbeilegungsplattform der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr
(3) Gewährleistung und Beschwerdemanagement
- Systematische Erfassung und Bearbeitung von Kundenbeschwerden
- Antwort auf Beschwerden innerhalb von 5 Werktagen
- Eskalationsverfahren bei komplexeren Sachverhalten
- Kontinuierliche Verbesserung basierend auf Kundenfeedback
§19 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht
- UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen
- Bei Verbrauchern bleiben zwingende Bestimmungen des Wohnsitzstaates unberührt
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung bei mehrsprachigen Versionen
(2) Gerichtsstand
- Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten: Heidelberg, Deutschland
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände
- Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Wohnsitz verklagen
- Ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte
(3) Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen
- Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtswirksame Regelungen ersetzt
- Die Ersatzregelung soll dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen
- Lücken im Vertrag werden durch gesetzliche Bestimmungen geschlossen
(4) Vollständigkeit und Änderungen
- Diese AGB stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform
- Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses
(5) Vertragssprache und Kommunikation
- Vertragssprache ist Deutsch
- Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache
- Support ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar
- Rechtliche Dokumente werden ausschließlich in deutscher Sprache erstellt
(6) Rechtliche Hinweise
- Stand der AGB: Dezember 2024
- Gültig ab: 01.01.2025 für alle Neuverträge
- Bestandsverträge: Änderungen nach Ankündigung gemäß §13
- Verfügbarkeit: Diese AGB sind jederzeit unter www.tennis-software.de/agb abrufbar
- Archivierung: Frühere Versionen auf Anfrage verfügbar